Welche Angaben auf einer Produktseite stehen müssen
Je Angabe eine Seite: was verlangt ist, woran es im Shopsystem hakt und wie Sie es beheben. Dieselben sieben Punkte prüft warenschild in Ihrem Shop.
Warum wird der Grundpreis in meinem Shop nicht angezeigt?
Der Wert ist gepflegt und berechnet, das Element bleibt aber leer oder ist per CSS ausgeblendet. Im Verwaltungsbereich sieht alles vollständig aus, im Laden steht nichts. Das ist der einzige Befund dieser Prüfung, den Sie von innen nicht sehen können, und er tritt bei WooCommerce mit Germanized, bei Shopware und bei Shopify nach Theme- und Plugin-Wechseln auf.
§ 4 PAngV, dazu BGH zur Angabe in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises
Wann braucht ein Produkt im Onlineshop einen Grundpreis?
Auf der Seite steht eine Menge nach Gewicht oder Volumen, ein Preis je Kilogramm oder Liter steht nicht daneben. Fehlende Grundpreisangaben gehören seit Jahren zu den häufigsten Abmahngründen im Onlinehandel und standen im Abmahnradar vom 14.08.2026 erneut vorn.
§ 4 PAngV
Muss inklusive Mehrwertsteuer auf der Produktseite stehen?
Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis anzugeben, und dazu gehört der Hinweis, dass die Umsatzsteuer enthalten ist. Der Hinweis gehört zum Preis und nicht nur in die Rechtstexte im Fußbereich.
§ 3 PAngV
Müssen Versandkosten auf jeder Produktseite stehen?
Zum Preis gehört die Angabe, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen. Ein Link auf eine Seite mit den Versandkosten genügt, der Hinweis selbst muss aber beim Preis stehen.
§ 6 PAngV
Welche Herstellerangaben verlangt die GPSR im Onlineshop?
Artikel 19 der EU-Produktsicherheitsverordnung verlangt Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers im Angebot selbst, bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich den verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der Union. Seit dem 19.02.2026 stellt das neue Produktsicherheitsgesetz Verstöße mit Bußgeldern unter Sanktion, vorher galt die Pflicht ohne Sanktion der Behörden. Eine dokumentierte Abmahnung aus Januar 2026 kostete 1.216,60 Euro.
Art. 19 GPSR, § 28 ProdSG
Genügt ein Link ins Impressum für die Herstellerangaben?
Ein Name allein erfüllt Artikel 19 nicht, verlangt sind Name, Postanschrift und elektronische Adresse. Nach dem Wortlaut der Verordnung müssen die Angaben im Angebot stehen, ein Verweis auf das Impressum oder eine andere Seite genügt nicht.
Art. 19 GPSR
Muss die Lieferzeit auf der Produktseite stehen?
Vor dem Kauf gehört zu den Angaben, bis wann geliefert wird. Fehlt sie, ist das ein regelmäßig abgemahnter Punkt, und Angaben wie in Kürze oder baldmöglichst sind zu unbestimmt.
Art. 246a § 1 EGBGB